Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Emminger & Partner GmbH
1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) bei der Emminger & Partner GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme.
2. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.
3. Die Abonnementgebühren sind generell im Voraus fällig. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der betreffenden Fachzeitschrift angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
4. Das Abonnement kann jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Die Abbestellung ist schriftlich an die Emminger & Partner GmbH zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
6. Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 10 Tage vorher bei der Emminger & Partner GmbH eingegangen ist. Bei Umzügen ist der Emminger & Partner GmbH die neue Anschrift mitzuteilen.
7. Die Zustellung der Fachzeitschriften im Abonnement erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet die Emminger & Partner GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare der Fachzeitschriften kann kein Ersatz geleistet werden.
8. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
9. Sitz der Emminger & Partner GmbH ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Emminger & Partner GmbH. Soweit Ansprüche der Emminger & Partner GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
10. Die mit der ODR-Verordnung 524/2013 eingeführte Online-Streitbeilegungs (OS)-Plattform stellt eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer dar. Die OS-Plattform dient dazu, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich beizulegen. Es handelt sich um eine interaktive Webseite, die in allen Amtssprachen der EU kostenlos genutzt werden kann. Die OS-Plattform wird ab 15. Februar 2016 über das Portal „Ihr Europa“ zugänglich sein.