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Neue Auflagen für Schneckenkorn

Die Anwendungsbestimmung NT 870 besagt „Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.“ Diese Anwendungsbestimmungen gelten bisher nur für einige metaldehydhaltige Mittel. Es sind aber nicht alle Produkte davon betroffen und teilweise gelten die Bestimmungen auch nur für bestimmte Anwendungen. Aktuell gilt die Anwendungsbestimmung NT870 für die Produkte Limares Techno, Lima Oro 3 und 5 sowie Metarex Inov. Informieren Sie sich vor der Anwendung über die aktuellen Bestimmungen, um Anwendungsfehler zu vermeiden.

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