Fortbildung - .

Sachkunde nicht verfallen lassen

Mit dem Berufsanschluss oder durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde haben viele Personen die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben. Nach der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung ist jetzt als Legitimation ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Die Karte kann bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beantragt werden. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist es möglich, die Anträge online zu stellen. Sogenannte Altsachkundige, die bis zum 26.05.2015 noch keine Anträge gestellt haben, verlieren Ende 2015 die Sachkunde und müssen sich erneut einer Prüfung unterziehen. Sachkundigen, die nach neuem Recht die Qualifikation erwerben, wird der Scheckkartenausweis nicht automatisch ausgestellt. Ein Antrag auf Ausstellung der Karte ist auch hier erforderlich. Für den Erhalt der Sachkunde ist außerdem in Zukunft die Teilnahme an einer amtlich anerkannten Fortbildung innerhalb eines 3-Jahreszeitraums erforderlich. Die Fortbildung dauert mindestens vier Stunden, eine Prüfung am Ende ist jedoch nicht erforderlich. Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesverband der DEULA e. V..

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